Distribution Selective

  • "Transit" von Christian Petzold wurde mit Unterstützung von MEDIA Distribution Selective in 29 Ländern gezeigt (c) Schramm Film

Einreichtermine: 10.12.2019 und 16.6.2020

Gesamtsumme: 9,85 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Herausbringungskampagnen aktueller nicht-nationaler europäischer Kinofilme von Verleihern in mindestens sieben MEDIA Ländern, koordiniert durch den Weltvertrieb des Films.

Gut zu wissen

An jeder Kampagne müssen mindestens drei Verleiher*innen aus Ländern mit mittlerer/hoher Produktionskapazität und mindestens zwei aus Ländern mit geringer Produktionskapazität beteiligt sein. Höchstens fünfundzwanzig Prozent des Budgets gehen an Filme mit Produktionsbudgets von mehr als 10 Millionen Euro (maximales Produktionsbudget: 15 Millionen Euro). Filmstarts sind nur zwischen dem 1. März und 1. September 2020 (1. Einreichtermin), bzw. dem 1. September 2020 und 1. März 2021 (2. Einreichtermin) möglich.

Wer kann beantragen?

Europäische Weltvertriebe, die in den letzten drei Jahren mindestens drei Filme, die in mindestens fünf Ländern im Kino waren, vertrieben haben. Sie müssen für die Filme, deren Herausbringung gefördert werden soll, die Vertriebsrechte für mindestens fünfzehn Länder innehaben. Die Förderung geht an den Weltvertrieb; dieser reicht Mittel an die Verleiher*innen weiter. Der Vertrag mit den Produzent*innen soll das Vertriebsrecht für mindestens 15 MEDIA Länder abdecken.

Fördersummen

Bis zu fünfzig Prozent der Kosten der paneuropäischen Kampagne, pro Verleih maximal 50 Prozent der Herausbringungskosten bis zu 150.000 Euro.

Punktevergabe

- 30 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die beteiligten Verleiher und deren Marktposition - 45 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die Verleihstrategien in den einzelnen Ländern - 15 für den Plan des Weltvertriebs im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des gesamten Projekts - 10 für die Qualität der Koordination durch den Weltvertrieb

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste » Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Wer, wie, was?

Einreichtermine: 10.12.2019 und 16.6.2020

Gesamtsumme: 9,85 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Herausbringungskampagnen aktueller nicht-nationaler europäischer Kinofilme von Verleiher*innen in mindestens sieben MEDIA Ländern, koordiniert durch den Weltvertrieb des Films.

Gut zu wissen

An jeder Kampagne müssen mindestens drei Verleiher*innen aus Ländern mit mittlerer/hoher Produktionskapazität und mindestens zwei aus Ländern mit geringer Produktionskapazität beteiligt sein.
Höchstens fünfundzwanzig Prozent des Budgets gehen an Filme mit Produktionsbudgets von mehr als 10 Millionen Euro (maximales Produktionsbudget: 15 Millionen Euro).
Filmstarts sind nur zwischen dem 1. März und 1. September 2020 (1. Einreichtermin), bzw. dem 1. September 2020 und 1. März 2021 (2. Einreichtermin) möglich.

Wer kann beantragen?

Europäische Weltvertriebe, die in den letzten drei Jahren mindestens drei Filme, die in mindestens fünf Ländern im Kino waren, vertrieben haben. Sie müssen für die Filme, deren Herausbringung gefördert werden soll, die Vertriebsrechte für mindestens fünfzehn Länder innehaben. Die Förderung geht an den Weltvertrieb; dieser reicht Mittel an die Verleiher*innen weiter.
Der Vertrag mit den Produzent*innen soll das Vertriebsrecht für mindestens 15 MEDIA Länder abdecken.

Fördersummen

Bis zu fünfzig Prozent der Kosten der paneuropäischen Kampagne, pro Verleih maximal 50 Prozent der Herausbringungskosten bis zu 150.000 Euro.

Punktevergabe

- 30 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die beteiligten Verleiher und deren Marktposition
- 45 für die Qualität der Maßnahme, u.a. im Hinblick auf die Verleihstrategien in den einzelnen Ländern
- 15 für den Plan des Weltvertriebs im Hinblick auf die Nachhaltigkeit des gesamten Projekts
- 10 für die Qualität der Koordination durch den Weltvertrieb

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger online-Registrierung auf dem neuen 'Participant Portal' möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code.

Aufruf EACEA 21/2019

Einreichtermine
10.12.2019 und 16.6.2020

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Bei technischen Fragen und Problemen mit der eForm, wenden Sie sich bitte an das Helpdesk in Brüssel: eacea-helpdesk(at)ec.europa.eu, Tel.: +32 2 299 0705

Geförderte Projekte

Dienstag, 16. Juni 2020