TV Programming

  • "Shadowplay" Copyright: ZDF/Stanislav Honzik

    “Shadowplay” ist ein packender Thriller zur deutschen Zeitgeschichte: Max McLaughlin (Taylor Kitsch) soll 1946 im kriegszerstörten Berlin in der amerikanischen Besatzungszone eine Polizeieinheit aufbauen. An seiner Seite steht die deutsche Polizistin Elsie (Nina Hoss) mit ihrer "Hilfstruppe" aus unbewaffneten Frauen und alten Männern. Vom Autoren Måns Mårlind ("Die Brücke") Copyright: ZDF/Stanislav Honzik

Einreichtermine: 28.11.2019 und 14.5.2020

Gesamtsumme: 13,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Projekte von hohem kreativem und künstlerischem Wert sowie mit dem Potential, Zuschauer in Europa und auch über die europäischen Grenzen hinaus zu erreichen. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Produzenten und TV-Sendern der Mitgliedsländer des MEDIA Programms gestärkt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf Koproduktionen und auf hochwertigen europäischen TV-Serien.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Produktionsfirmen, die das Projekt majoritär produzieren.

Gut zu wissen

- Beantragt wird TV Programming spätestens am 1. Drehtag. - Als Nachweis der Senderbeteiligung gilt ein Vertrag oder ein aktueller "Letter of Commitment", der sowohl die Lizenzzeit als auch den Lizenzpreis enthält. - Cast, Crew und Dienstleister müssen überwiegend aus den Mitgliedsländern des MEDIA Programms stammen, vgl. hierzu die Liste in den Richtlinien. - 50% der Finanzierung muss aus dritten Quellen gesichert sein. - 50% der Finanzierung muss aus europäischen Quellen stammen. - Der Antrag darf insgesamt höchstens 10 MB groß sein. - Es ist nicht möglich, Finanzierungszusagen für das Projekt nachzureichen. - Alle relevanten Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. - Das Projekt muss im Laufe des Förderzeitraums einen internationalen Standard-ID-Code wie ISAN oder EIDR vorweisen.

Mindestlängen der TV-Projekte:

90 Minuten Gesamtlänge für Spielfilme und -serien, hier gelten auch Sequels oder 2. und 3. Staffeln 24 Minuten für Animationsfilme und -serien 50 Minuten für kreative Dokumentarfilme und -serien

Mindestanzahl von Sendern

Am Projekt müssen mindestens drei Sender aus drei Ländern des MEDIA Programms beteiligt sein. VOD- und SVOD-Dienste gelten ebenfalls als Sender.

Fördersummen

Spiel- und Animationsfilme/ -serien: max. 500.000 Euro oder 12,5 % der anrechenbaren Kosten Kreative Dokumentarfilme: max. 300.000 Euro oder 20 % der anrechenbaren Kosten Koproduzierte TV-Serien (bestehend aus mindestens 6 Folgen à 45 Minuten) mit einem anrechenbaren Budget von mindestens 10 Millionen Euro oder von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten können max. 1 Million Euro beantragen. Auch zweite Staffeln von Serien können die Höchstsumme von 1 Million Euro beantragen.

Punktevergabe

20 Punkte: Europäische Dimension der Projektfinanzierung 55 Punkte: Qualität des Projekts und der Vertriebs- und Marketingstrategie 20 Punkte: Senderbeteiligung und internationales Auswertungspotential 5 Punkte: Erfahrung und Potential des Produktions- und Kreativ-Teams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

Wer, wie, was?

Einreichtermine: 28.11.2019 und 14.5.2020

Gesamtsumme: 13,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Projekte von hohem kreativem und künstlerischem Wert sowie mit dem Potential, Zuschauer in Europa und auch über die europäischen Grenzen hinaus zu erreichen. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit zwischen Produzenten und TV-Sendern der Mitgliedsländer des MEDIA Programms gestärkt werden. Besonderes Augenmerk liegt auf Koproduktionen und auf hochwertigen europäischen TV-Serien.

Wer kann beantragen?

Unabhängige europäische Produktionsfirmen, die das Projekt majoritär produzieren.

Gut zu wissen

- Beantragt wird TV Programming spätestens am 1. Drehtag.
- Als Nachweis der Senderbeteiligung gilt ein Vertrag oder ein aktueller "Letter of Commitment", der sowohl die Lizenzzeit als auch den Lizenzpreis enthält.
- Cast, Crew und Dienstleister müssen überwiegend aus den Mitgliedsländern des MEDIA Programms stammen, vgl. hierzu die Liste in den Richtlinien.
- 50% der Finanzierung muss aus dritten Quellen gesichert sein.
- 50% der Finanzierung muss aus europäischen Quellen stammen.
- Der Antrag darf insgesamt höchstens 10 MB groß sein.
- Es ist nicht möglich, Finanzierungszusagen für das Projekt nachzureichen.
- Alle relevanten Dokumente müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- Das Projekt muss im Laufe des Förderzeitraums einen internationalen Standard-ID-Code wie ISAN oder EIDR vorweisen.

Mindestlängen der TV-Projekte:

90 Minuten Gesamtlänge für Spielfilme und -serien, hier gelten auch Sequels oder 2. und 3. Staffeln
24 Minuten für Animationsfilme und -serien
50 Minuten für kreative Dokumentarfilme und -serien

Mindestanzahl von Sendern

Am Projekt müssen mindestens drei Sender aus drei Ländern des MEDIA Programms beteiligt sein. VOD- und SVOD-Dienste gelten ebenfalls als Sender.

Fördersummen

Spiel- und Animationsfilme/ -serien: max. 500.000 Euro oder 12,5 % der anrechenbaren Kosten
Kreative Dokumentarfilme: max. 300.000 Euro oder 20 % der anrechenbaren Kosten
Koproduzierte TV-Serien (bestehend aus mindestens 6 Folgen à 45 Minuten) mit einem anrechenbaren Budget von mindestens 10 Millionen Euro oder von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten können max. 1 Million Euro beantragen. Auch zweite Staffeln von Serien können die Höchstsumme von 1 Million Euro beantragen.

Punktevergabe

20 Punkte: Europäische Dimension der Projektfinanzierung
55 Punkte: Qualität des Projekts und der Vertriebs- und Marketingstrategie
20 Punkte: Senderbeteiligung und internationales Auswertungspotential
5 Punkte: Erfahrung und Potential des Produktions- und Kreativ-Teams

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Aufruf EACEA 20/2019

Einreichtermine 28.11.2019 und 14.5.2020

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