Distribution Sales Agents

  • "Sorry We Missed You" von Ken Loach, Verleih NFP. Wild Bunch investierte MEDIA Sales Agents Förderung in die internationale Herausbringung. © Joss Barratt

Einreichtermin: 29.10.2020

Gesamtsumme für Weltvertriebe für den Aufruf EACEA/22/2019: 3,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Investition in den internationalen Vertrieb von nicht-nationalen
europäischen Kinofilmen.

Wer kann beantragen?

Europäische Weltvertriebe, die 2019 die Vertriebsrechte für mindestens 2 Filme in mindestens jeweils 10 Ländern erworben haben und die den Kinostart von mindestens 2 Filmen in 2019 in jeweils 2 Ländern nachweisen können.

Fördersummen

Weltvertriebe, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten eine
Pauschale von 10.000 €. Für Filme, die sie vertrieben haben und deren
Besucherzahlen von den Verleihern im Rahmen der automatischen
Verleihförderung gemeldet wurden, erhalten sie zudem Referenzmittel
(0,30 € für Filme aus Frankreich, Großbritannien, Italien und
Spanien sowie 0, 40 € für Filme aus anderen Ländern).

Gut zu wissen

- Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 75.000 €.
- Mindestens 25 % der Förderung werden in Marketing und Promotion
für nicht-nationale Filme reinvestiert.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Wer, wie, was?

Einreichtermin: 29.10.2020

Gesamtsumme für Weltvertriebe für den Aufruf EACEA/22/2019: 3,5 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Investition in den internationalen Vertrieb von nicht-nationalen
europäischen Kinofilmen.

Wer kann beantragen?

Europäische Weltvertriebe, die 2019 die Vertriebsrechte für mindestens 2 Filme in mindestens jeweils 10 Ländern erworben haben und die den Kinostart von mindestens 2 Filmen in 2019 in jeweils 2 Ländern nachweisen können.

Fördersummen

Weltvertriebe, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten eine
Pauschale von 10.000 €. Für Filme, die sie vertrieben haben und deren
Besucherzahlen von den Verleihern im Rahmen der automatischen
Verleihförderung gemeldet wurden, erhalten sie zudem Referenzmittel
(0,30 € für Filme aus Frankreich, Großbritannien, Italien und
Spanien sowie 0, 40 € für Filme aus anderen Ländern).

Gut zu wissen

- Die Höchstfördersumme pro Film beträgt 75.000 €.
- Mindestens 25 % der Förderung werden in Marketing und Promotion
für nicht-nationale Filme reinvestiert.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind, folgende Liste »

 

Aufruf EACEA/22/2019

Einreichtermin
29.10.2020
 

  • Die Reinvestitionsphase für die Aufrufe 29/2018 und 22/2019 beginnt abhängig von der in der eForm ausgewiesenen Vereinbarung und hat eine Laufzeit von höchstens 24 Monaten.

 

Download

eForm

Bitte wenden Sie sich bei technischen Problemen mit den eForms an das Helpdesk:
helpdesk(at)ec.europa.eu

Annexes

  • Die Dokumente, die mit dem Förderantrag einzureichen sind, werden demnächst hier veröffentlicht.
    Stand: 28. November 2019.
 

Geförderte Projekte

Donnerstag, 29. Oktober 2020