Video on demand / Digitales Kino

Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Unterstützt und gestärkt werden soll die Entwicklung und digitale Verbreitung von europäischen audiovisuellen Katalogen und Programmen.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Produktion, der Vertrieb oder das Abspiel von Filmen ist und die Inhaber eines Rechtekatalogs über europäische audiovisuelle Werke sind.

Zugangsvoraussetzungen

Eingereicht werden können neue Projekte aus den beiden Kategorien Video On Demand (VoD) und Digitale Kinoauswertung (DCD). In die erste Kategorie fallen Projekte, die einen Zugang zu europäischen audiovisuellen Werken anbieten. Unter die zweite Kategorie fallen Vertriebsmodelle, die Kinos auf digitalem Weg mit Filmen beliefern (z.B. per Satellit oder Online). Das Programmangebot des VoD-Katalogs kann neben Kino- und TV-Filmen aller Genres (auch TV-Serien und Kurzfilme) ebenfalls sogenannte alternative Inhalte wie Making Ofs, Konzerte, Performances oder Bühnenwerke beinhalten. Im Bereich DCD sind alternative Inhalte nicht zulässig. Der Anteil alternativer Inhalte eines VoD-Angebots darf 40% nicht überschreiten. Maximal 40% des Programmangebots dürfen aus dem gleichen MEDIA-Land stammen. Das Programm muss aus mindestens fünf MEDIA-Ländern stammen und mindestens fünf verschiedenen europäischen Sprachengebiete abdecken.

Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel

Gefördert bzw. anerkannt werden max. sechs Monate Projektvorbereitung vor Start des Projekts, auch wenn die Vorbereitungsphase länger dauern sollte. Grundsätzlich sollte das Projekt spätestens in einem in den Richtlinien angegebenen Zeitraum starten. Die Fördersumme beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.

Auswahlkriterien und Antragstellung

- Anzahl der Partner und der Länder, für die das Projekt konzipiert ist - Die Qualität des Programms/Katalogs: Mindestens 60% desVoD-Angebots muss aus so genanntem "Core Content" (Spielfilm, Animation, Kreativer Dokumentarfilm. TV-Filme, -Serien und Kurzfilme) bestehen, bei Digitalem Vertrieb sind es 100%. - Zielpublikum und Kosten-Nutzen-Effekt für Industrie und Nutzer Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Wer, wie, was?

Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Unterstützt und gestärkt werden soll die Entwicklung und digitale Verbreitung von europäischen audiovisuellen Katalogen und Programmen.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Produktion, der Vertrieb oder das Abspiel von Filmen ist und die Inhaber eines Rechtekatalogs über europäische audiovisuelle Werke sind.

Zugangsvoraussetzungen

Eingereicht werden können neue Projekte aus den beiden Kategorien Video On Demand (VoD) und Digitale Kinoauswertung (DCD). In die erste Kategorie fallen Projekte, die einen Zugang zu europäischen audiovisuellen Werken anbieten. Unter die zweite Kategorie fallen Vertriebsmodelle, die Kinos auf digitalem Weg mit Filmen beliefern (z.B. per Satellit oder Online). Das Programmangebot des VoD-Katalogs kann neben Kino- und TV-Filmen aller Genres (auch TV-Serien und Kurzfilme) ebenfalls sogenannte alternative Inhalte wie Making Ofs, Konzerte, Performances oder Bühnenwerke beinhalten. Im Bereich DCD sind alternative Inhalte nicht zulässig. Der Anteil alternativer Inhalte eines VoD-Angebots darf 40% nicht überschreiten. Maximal 40% des Programmangebots dürfen aus dem gleichen MEDIA-Land stammen. Das Programm muss aus mindestens fünf MEDIA-Ländern stammen und mindestens fünf verschiedenen europäischen Sprachengebiete abdecken.

Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel

Gefördert bzw. anerkannt werden max. sechs Monate Projektvorbereitung vor Start des Projekts, auch wenn die Vorbereitungsphase länger dauern sollte. Grundsätzlich sollte das Projekt spätestens in einem in den Richtlinien angegebenen Zeitraum starten. Die Fördersumme beträgt maximal 50% der Gesamtkosten.

Auswahlkriterien und Antragstellung

- Anzahl der Partner und der Länder, für die das Projekt konzipiert ist - Die Qualität des Programms/Katalogs: Mindestens 60% desVoD-Angebots muss aus so genanntem "Core Content" (Spielfilm, Animation, Kreativer Dokumentarfilm. TV-Filme, -Serien und Kurzfilme) bestehen, bei Digitalem Vertrieb sind es 100%. - Zielpublikum und Kosten-Nutzen-Effekt für Industrie und Nutzer Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Geförderte Projekte