Integration von Flüchtlingen | Refugee Integration Projects 2016

Einreichtermin: 28.4.2016

Einreichtermin: 28.4.2016

Gesamtsumme: 1,6 Millionen Euro

Was wird gefördert?

Ziel dieses neues Aufrufs ist die Unterstützung kultureller, audiovisueller und sektorübergreifender Projekte, die darauf abzielen, die Integration von Flüchtlingen in Europa zu erleichtern, gegenseitiges kulturelles Verständnis zu verbessern, interkulturelle und interreligiöse Dialoge zu vertiefen sowie Toleranz und Respekt im Hinblick auf andere Kulturen zu fördern.
Gefördert werden Konsortien zwischen Einrichtungen des Kultur- und Kreativsektors (Kreative Partnerschaften genannt), die länderübergreifende kulturelle und audiovisuelle Projekte organisieren.
Die Projekte sollen
- Flüchtlinge unterstützen, soziale Kontakte zu knüpfen und sich auszudrücken, auch wenn sie die Sprache des Aufnahmelandes nicht beherrschen;
- als Lernplattformen im weitesten Sinne dienen, Respekt und Verständnis für Vielfalt verbessern, interkulturelle Kompetenz, demokratische Werte und Bürgerbeteiligung fördern;
- EU-Bürgern die Möglichkeit geben, die Werte und Kulturen der Flüchtlinge zu entdecken, daraus zu lernen und sie zu verstehen und dabei ihre eigenen Werte und Kulturen neu zu erfahren und zu bereichern;
- die Präsentation und gemeinsame Schaffung kultureller und/oder audiovisueller Werke in ganz Europa unterstützen;
- die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit in anderen Sektoren tätigen Organisationen bieten, um eine verständlichere, zügigere, effektivere und langfristigere Lösung für diese globale Herausforderung zu entwickeln.
Europäischer Mehrwert: Es muss deutlich werden, warum das Projekt nur mit europäischen - statt nationalen oder regionalen - Partnern umgesetzt werden kann.
Es werden acht bis zwölf Projekte gefördert.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind. An den Konsortien können als Partner auch Organisationen anderer Sektoren beteiligt sein, wie dem öffentlichen Sektor oder dem Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen. Ein Konsortium besteht aus mindestens drei Partnern aus mindestens zwei Ländern. Antragsteller und die Partnerorganisationen müssen aus einem der unten genannten Länder kommen.

Fördersummen

100.000 bis 200.000 Euro pro Projekt.
Es können höchstens 80 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.

Bewertung des Antrags

1. Relevanz des Konzepts und der Strategien (40 Punkte)
Bewertet wird, wie das Projekt dazu beitragen wird, Flüchtlingen bei ihrer Integration in die EU zu helfen und EU-Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Zuwanderer durch kulturelle und kreative Mittel, darunter durch Filme und audiovisuelle Werke, kennen und verstehen zu lernen.
2. Qualität des Projektinhalts und der Aktivitäten der kreativen Partnerschaft (30 Punkte)
Die praktische Durchführung des Projekts wird bewertet (Qualität der Aktivitäten und Leistungen sowie der Vereinbarungen über die im Rahmen der kreativen Partnerschaft durchzuführenden Tätigkeiten).
3. Verbreitung und potenzielle Wirkung des Projekts (30 Punkte)
Kommunikationsstrategien für die Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts sowie den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Organisationen und Gruppierungen über Flüchtlingsthemen werden bewertet. Dabei geht es darum, die Wirkung der Projektergebnisse zu maximieren, indem sie auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene so weit wie möglich zugänglich gemacht werden, sodass sie auch andere als die unmittelbar in das Projekt eingebundenen Kreise erreichen und auch über die Laufzeit des Projekts hinaus ihre Wirkung entfalten.

Antragsberechtige Länder

Der Antragsteller und mindestens ein Partner müssen aus den folgenden Ländern kommen:
Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen, die Türkei, Albanien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina. Weitere Partner können aus folgenden Ländern kommen:
Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen, die Türkei, Albanien, Serbien, Montenegro Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien und Ukraine.

Gut zu wissen

Das Konsortium kann beschließen, einen Teil der Mittel für die finanzielle Unterstützung kleinerer Initiativen zu verwenden, die nicht Teil der kreativen Partnerschaft sind (Dritte). Die Unterstützung Dritter darf 60 000 EUR nicht überschreiten.
Die Laufzeit eines Projekts beträgt höchstens 24 Monate. Die Projekte müssen zwischen September und Dezember 2016 beginnen.