Europäische Kommission legt erstes Konzept für die Modernisierung des Urheberrechts in der EU dar

Vorstellung vom 9. Dezember 2015

Im Rahmen ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt unterbreitet die Kommission einen Vorschlag, der den Europäern erlauben soll, ihre Online-Inhalte auf Reisen mitzunehmen, und legt einen Plan zur Modernisierung des EU-Urheberrechts vor. Ziel ist ein zeitgemäßes EU-Urheberrecht für das digitale Zeitalter.
Gegenwärtig können Europäer ihre Online-Dienste für Filme, Sportsendungen, Musik, eBooks oder Spiele, für die sie in ihrem Heimatland bezahlt haben, häufig nicht außerhalb ihres Heimatlandes nutzen. Die vorgeschlagene Verordnung sieht vor, die grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten zu gewährleisten. Diese Weiternutzbarkeit oder Portabilität soll voraussichtlich 2017 realisiert werden, im gleichen Jahr, in dem auch die Roamingentgelte innerhalb der EU abgeschafft werden. Nach der Verabschiedung würde dieser Verordnungsvorschlag in allen 28 EU-Mitgliedstaaten gelten.
Außerdem stellt die Kommission heute ihr Konzept für ein modernes EU-Urheberrecht vor. Insgesamt möchte sie dafür sorgen, dass Europäern Zugang zu einem breiten Angebot an rechtmäßigen Inhalten haben und Autoren sowie andere Rechteinhaber gleichzeitig besser geschützt beziehungsweise vergütet werden.
Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärte dazu: "Vor sieben Monaten versprachen wir eine rasche Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts. Heute präsentieren wir nun unsere ersten Vorschläge. Wir wollen die grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten sicherstellen. Wer Inhalte - wie Filme, Bücher, Fußballspiele oder Fernsehserien - rechtmäßig erworben hat, muss sie auch überall in Europa auf Reisen mitnehmen und nutzen können. Dies bedeutet eine echte Chance, die dem gleichkommt, was wir mit der Abschaffung der Roamingentgelte erreicht haben. Darüber hinaus erläutern wir heute unser Konzept eines modernen Urheberrechts in der EU - und wie wir es schrittweise verwirklichen wollen. Unser Ziel ist es, den Menschen einen breiteren Zugang zu kulturellen Inhalten zu ermöglichen und die Urheber zu unterstützen. Außerdem wollen wir die europäische Forschung und Entwicklung z. B. mit Techniken wie Text- und Data-Mining stärken. Der digitale Binnenmarkt ist das wegweisende Konzept, mit dem Europa seinen Platz im Digitalzeitalter behaupten will, und heute nehmen wir seine Verwirklichung in Angriff."
Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: "Die heute vorgeschlagene Verordnung ist der erste Schritt einer ehrgeizigen Reform. Ich vertraue darauf, dass die Mitgesetzgeber nun alles tun werden, damit die Portabilität ab 2017 für die europäischen Verbraucher Wirklichkeit wird, so dass sie ihre Inhalte, die sie zuhause mögen, auch auf Reisen in der EU nutzen können - und das ohne Angst vor Roamingentgelten, die Mitte 2017 abgeschafft werden. Unser Aktionsplan weist den Weg für weitere Reformen im Frühjahr nächsten Jahres: Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern. Unsere fortlaufenden Arbeiten an der Rolle der Plattformen und Online-Mittler wird ebenfalls dazu beitragen, unseren Plan in konkrete Legislativvorschläge umzusetzen."
Die Vorschläge sollen den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts fortschreiben: die Einigung über die Abschaffung der Roamingentgelte ab Juni 2017, die Verankerung der Netzneutralität im EU-Recht und die Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Außerdem bemüht sich die Kommission intensiv um eine politische Einigung über die Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften bis zum Jahresende 2016.