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Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Die Förderung soll Produktionsunternehmen den Zugang zu externen Finanzierungen, die ihnen Bank- und Finanzinstitute zur Verfügung stellen, erleichtern, indem ein Teil der Kosten für geforderte Garantiekosten (Versicherungen, Completion Bond) und/oder ein Teil der Finanzierungskosten von Krediten übernommen wird.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen

Zugangsvoraussetzungen

Das vorgeschlagene Werk muss eine unabhängige europäische Produktion sein (Spielfilm, Animationsfilm, kreativer Dokumentarfilm). Das Projekt muss zu mindestens 50% aus europäischen Quellen finanziert sein.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel

Unterstützung kann für drei unterschiedliche Module beantragt werden: Modul 1: Dieses Modul dient der Kofinanzierung der Kosten für Filmversicherungen, bis zu maximal 50% der Kosten pro Versicherungspolice. Modul 2: Die Förderung soll die Kosten der Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Prämie übernommen wird. Modul 3: Dieses Modul soll die Finanzierungskosten reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Zinsen für Kredite übernommen wird. Der Produzent kann einen kombinierten Zuschuss der Module 1, 2 und 3 für dasselbe Projekt beantragen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro pro Projekt (der Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Eine Firma kann maximal zwei Projekte pro Aufruf einreichen.

Auswahlkriterien

Alle Anträge werden auf der Grundlage eines festen Punktesystems bewertet. Automatische Punkte erhalten Projekte dafür, dass sie mit einer MEDIA-Einzelprojektförderung entwickelt wurden, einen Kreditvertrag mit einem Bankinstitut vorweisen können, und wenn mindestens ein weiteres MEDIA-Land als Koproduzent beteiligt ist. Zusätzlich werden flexible Punkte für das internationale Vertriebspotential und die abgedeckten Territorien vergeben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine ausreichende und gesicherte Finanzierung für das Projekt hat, sowie über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, um sein Projekt auszuführen. Als Nachweise werden u.a. die geprüften Konten einschließlich einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gefordert.

Wer, wie, was?

Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Die Förderung soll Produktionsunternehmen den Zugang zu externen Finanzierungen, die ihnen Bank- und Finanzinstitute zur Verfügung stellen, erleichtern, indem ein Teil der Kosten für geforderte Garantiekosten (Versicherungen, Completion Bond) und/oder ein Teil der Finanzierungskosten von Krediten übernommen wird.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Film- und Fernsehproduktionsunternehmen

Zugangsvoraussetzungen

Das vorgeschlagene Werk muss eine unabhängige europäische Produktion sein (Spielfilm, Animationsfilm, kreativer Dokumentarfilm). Das Projekt muss zu mindestens 50% aus europäischen Quellen finanziert sein.

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Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel

Unterstützung kann für drei unterschiedliche Module beantragt werden: Modul 1: Dieses Modul dient der Kofinanzierung der Kosten für Filmversicherungen, bis zu maximal 50% der Kosten pro Versicherungspolice. Modul 2: Die Förderung soll die Kosten der Fertigstellungsgarantie (Completion Bond) reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Prämie übernommen wird. Modul 3: Dieses Modul soll die Finanzierungskosten reduzieren, indem ein Teil (maximal 50%) der Zinsen für Kredite übernommen wird. Der Produzent kann einen kombinierten Zuschuss der Module 1, 2 und 3 für dasselbe Projekt beantragen. Die Förderhöchstsumme liegt bei 50.000 Euro pro Projekt (der Mindestbetrag bei 5.000 Euro). Eine Firma kann maximal zwei Projekte pro Aufruf einreichen.

Auswahlkriterien

Alle Anträge werden auf der Grundlage eines festen Punktesystems bewertet. Automatische Punkte erhalten Projekte dafür, dass sie mit einer MEDIA-Einzelprojektförderung entwickelt wurden, einen Kreditvertrag mit einem Bankinstitut vorweisen können, und wenn mindestens ein weiteres MEDIA-Land als Koproduzent beteiligt ist. Zusätzlich werden flexible Punkte für das internationale Vertriebspotential und die abgedeckten Territorien vergeben. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er eine ausreichende und gesicherte Finanzierung für das Projekt hat, sowie über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen verfügt, um sein Projekt auszuführen. Als Nachweise werden u.a. die geprüften Konten einschließlich einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gefordert.

Geförderte Projekte