Kino-Digitalisierung

Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Kinos bei der Umrüstung auf digitale Vorführtechnik.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Kinobetreiber, deren Hauptaktivität die Vorführung von Filmen ist.

Zugangsvoraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kinos, die im Jahr 2011 mindestens 50 % europäische Filme gezeigt haben (wenigstens 30 % davon nicht-nationale). - Weitere Voraussetzungen: Erstaufführungskino, die seit mindestens drei Jahren existieren, mindestens 70 Kinositzplätze haben, mindestens 520 Aufführungen im Jahr zeigen und mindestens 20.000 Zuschauer in 2011 hatten. - Der Projektor muss zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und dem 31. Dezember 2013 erworben werden. Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel Gefördert bzw. anerkannt werden Nebenkosten, die bei der Ausstattung des Kinos mit einem Digitalprojektor und und einem Server anfallen, z.B. Garantie-, Finanzierungs- und Installationskosten. Die Fördersumme beträgt pauschal 20.000 Euro pro Leinwand, pro Kino können maximal drei Leinwände bezuschusst werden.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Antragstellung

Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).

Wer, wie, was?

Zuletzt ausgeschrieben unter MEDIA 2007-2013 Keine aktuelle Ausschreibung

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Kinos bei der Umrüstung auf digitale Vorführtechnik.

Antragsberechtigte Unternehmen

Unabhängige europäische Kinobetreiber, deren Hauptaktivität die Vorführung von Filmen ist.

Zugangsvoraussetzungen

- Antragsberechtigt sind Kinos, die im Jahr 2011 mindestens 50 % europäische Filme gezeigt haben (wenigstens 30 % davon nicht-nationale). - Weitere Voraussetzungen: Erstaufführungskino, die seit mindestens drei Jahren existieren, mindestens 70 Kinositzplätze haben, mindestens 520 Aufführungen im Jahr zeigen und mindestens 20.000 Zuschauer in 2011 hatten. - Der Projektor muss zwischen dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags und dem 31. Dezember 2013 erworben werden. Art der Unterstützung und Höhe der Fördermittel Gefördert bzw. anerkannt werden Nebenkosten, die bei der Ausstattung des Kinos mit einem Digitalprojektor und und einem Server anfallen, z.B. Garantie-, Finanzierungs- und Installationskosten. Die Fördersumme beträgt pauschal 20.000 Euro pro Leinwand, pro Kino können maximal drei Leinwände bezuschusst werden.

Antragsberechtige Länder

Antragsberechtigt im Rahmen dieser Förderlinie sind alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Bitte beachten Sie zu den antragsberechtigten Ländern, die nicht Mitglied in der EU sind folgende Liste »

Antragstellung

Die Antragsunterlagen müssen bis zum angegebenen Einreichtermin an die Verwaltungsagentur in Brüssel geschickt werden (Poststempel gilt).

Geförderte Projekte